1. Kampfgericht
Das Kampfgericht besteht aus fünf oder mind. drei Kampfrichtern, der Hauptkampfirichter (in der Mitte sitzend) leitet den Wettbewerb-
Er ist dafür verantwortlich, dass der Wettkampf sportlich, fair verläuft,
2. Bewertung
Bei fünf Kampfrichtern wird die niedrigste und höchste Wertung gestrichen (Mittelwert) Punktebereich: bis Grüngurt 6,0 – 8,0 Blau - Schwarzgurt 8,0 - 10,0
3. Gleichstand
Der Kämpfer kann eine Kata frei wählen. Es kann die selbe Kata vorgeführt werden. Bei der Beurteilung stehen beide Kämpfer mit dem Rücken zum Kampfgericht,
Es erfolgt keine Punktvergabe. Nach Aufruf "Wertung" wird mit Handzeichen beurteilt. Ab 3 Kämpfer trifft Punkt 2 zu.
4. Entscheidungskriterien
Bei der Beurteilung einer von einem Wettbewerber ausgeführten Kata müssen folgende Kriterien berücksichtigt werden:
a)Die Kata muss gut vorgetragen werden, wobei das klare Verständnis der Prinzipien der Kata zum
Ausdruck kommen muss.
b)Die Kata muss richtige Konzentration, richtigen Krafteinsatz, gutes Körpergleichgewicht sowie
korrekte Atmung zeigen.
c)Die Bewertung der ausgeführten Kata soll unter Berücksichtigung weiterer Kriterien erfolgen.
5. Ablauf der Kata
Kontrolle der Kraft, Spannung und Kime
Rhythmus und Geschwindigkeit
genaue Bewegungsrichtung
exakte Blickrichtung
Ausdruck der besonderen Elemente der Kata
Stärke der Techniken
Verständnis der Techniken
Haltung und Kampfgeist
Ein Wettbewerber wird disqualifiziert, sollte er die Kata unterbrechen oder verändern. Eine Disqualifikation wird auch dann ausgesprochen,
wenn eine andere Kata als die genannte ausgeführt wird.
Für die Entscheidung der Größe des Punktabzuges nach einem Fehler werden folgende Kriterien empfohlen; Für kurzes aber schnell behobenes Zögern im flüssigen Ablauf
einer Kata sollen 0,1 -0,2 Punkte von der Endwertung abgezogen werden. Für eine kurze aber deutliche Pause sollten 0,2 - 0,4 Punkte abgezogen werden. Bei eindeutigem Anhalten
erfolgt Disqualifikation. Ein momentaner Gleichgewichtsverlust mit kaum wahrnehmbarem und schnell behobenem Wackeln ergibt einen Punktabzug in der Größenordnung zwischen 0,1 - 0,3 Punkten.
Tatsächliche Instabilitäten mit deutlichem aber behebbarem Gleichgewichtsverlust führen zu einem Abzug zwischen 0,2 - 0, 4 Punkten. Verliert ein Teilnehmer ganz und gar das Gleichgewicht und/oder
fällt er hin, wird er disqualifiziert.